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BVerwG: Ohne Wirksamkeitsnachweis keine wissenschaftliche Anerkennung (Psychotherapieverfahren)

3 C 4.08, Urteil vom 30. April 2009, Az. 3 C 4.08 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Zulassung einer Ausbildungsstätte für - und Jugendpsychotherapie mit dem Vertiefungsgebiet Gesprächpsychotherapie entschieden. Das Psychotherapeutengesetz verlangt eine Ausbildung in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Die beklagte Behörde hatte die Zulassung versagt, weil die der Gesprächspsychotherapie für die von Kindern und Jugendlichen nicht wissenschaftlich belegt sei. Sie hat sich dabei auf Gutachten des von der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer gebildeten Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie gestützt.

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