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BGH: Unwirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise- Krankenversicherung
Der u.a. für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass zwei einer Auslandsreise-Krankenversicherung zugrunde liegende Klauseln unwirksam sind.
Das beklagte Versicherungsunternehmen verwendet beim Abschluss solcher Versicherungsverträge Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), die folgende Klauseln enthalten:
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