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Kein Bonus bei Verzicht af medizinische Leistungen durch Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihre Versicherten mit einer Bonusregelung nur für gesundheitsbewusstes Verhalten finanziell entlasten. Der Verzicht auf medizinische Leistungen hingegen darf in diesem Rahmen nicht belohnt werden. Dies entschied per Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
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