Artikel-Schlagworte: „Patienten“
EU-Gesundheitsministerrat in Luxemburg – Durchbruch bei Patientenrechte-Richtlinie
[BMG] Auf der Sitzung des EPSCO-Rat (Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) am 08.06.2010 in Brüssel konnten die EU-Gesundheitsministerinnen und -minister eine politische Einigung über den Richtlinienvorschlag zur Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erzielen.
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BGH: Kein Wettbewerbsverstoss – Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker
BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 – I ZR 13/07 – Brillenversorgung – Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit einer Zusammenarbeit zwischen einem Augenarzt aus der Region Hannover und einem Optiker aus dem Großraum Düsseldorf zu entscheiden. Der beklagte Augenarzt bietet Patienten an, sich in seiner Praxis unter ca. 60 Musterbrillenfassungen des Optikers eine Fassung auszusuchen. Der Beklagte übermittelt dann seine Messergebnisse und die Brillenverordnung dem Optiker, der die fertige Brille entweder direkt an den Patienten oder auf dessen Wunsch in die Praxis des Beklagten liefert. Dort wird der Sitz der Brille kontrolliert und ggf. korrigiert. Der Beklagte hat vorgetragen, er biete die Brillenvermittlung nur in Ausnahmefällen alten, gehbehinderten oder solchen Patienten an, die an bestimmten Erkrankungen litten oder schlechte Erfahrungen mit ortsansässigen Optikern gemacht hätten.
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BGH: Minderungspflicht nach § 6a GOÄ bei Leistungen externer Ärzte für Krankenhauspatienten
Leitsatz: Nach § 6a der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind die nach der Gebührenordnung berechneten Gebühren bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären privatärztlichen Leistungen um 25 v.H. zu mindern. Handelt es sich um Leistungen von Belegärzten oder niedergelassenen anderen Ärzten, beträgt der Minderungssatz 15 v.H.
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