Artikel-Schlagworte: „Patient“

BGH: Chefarzt-Revision verworfen (Vorwurf der Bestechlichkeit und Betrug in Allgemein- und Transplantationschirurgie)

, Beschluss vom 13. Juli 2011 – 1 StR 692/10 – Der hat mit diesem Beschluss eine Aufatmen bei Patenten und in der Ärzteschaft verursacht und weitere Rechtssicherhiet für den Bereich Spenden bewirkt: Es ging um nicht weniger als den Druck durch eine bzw. Behandlung im Bereich Allgemein- und Transplantationschirurgie erkaufen zu müssen. Zuvor hatte das Landgericht Essen den Angeklagten wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB)* in 30 Fällen, in drei Fällen in Tateinheit mit (§ 240 StGB) verurteilt. Die Revision hat der des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.

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VG Mainz: Schönheits-OP – Geldbuße wegen Pflichtverstoß

VG Mainz, Az. BG-H 1/09.MZ – Weil er im Zusammenhang mit einer mit Komplikationen verbundenen Schönheitsoperation seine und seine Pflicht zur Dokumentation der verletzt hat, hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe) einem aus der Pfalz einen Verweis erteilt und ihm eine in Höhe von 10.000,– € auferlegt.
Der führte bei einem Patienten ambulant eine Liposuktion (Fettabsaugung) der Bauchdecke durch. Am Operationstag legte er dem Mann die Operationseinwilligung zur Unterschrift vor, in der verschiedene Komplikationsmöglichkeiten genannt waren; eine Aufklärung über mögliche Durchblutungsstörungen der Haut oder Hautnekrosen nahm er nicht vor. Postoperativ verfärbte sich die Bauchdecke des Patienten teilweise dunkel. Der Mann musste einen Monat lang stationär behandelt und dabei viermal operiert werden, mit entsprechender Entfernung der nekrotischen Bauchwand.

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AG München: Kein Krankenkassenzuschuss bei LASIK-Operation – keine medizinisch notwendige Heilbehandlung

AG , Urteil vom 9.1.09, AZ 112 C 25016/08 – Eine LASIK- zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die private besteht daher nicht.
Der spätere Kläger unterhielt bei der späteren Beklagten eine private . Versichert waren danach die medizinisch-notwendigen Heilbehandlungen wegen Krankheit. Im Jahre 2008 unterzog sich der Kläger einer sogenannten LASIK-, um seine Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Die Kosten dafür in Höhe von 4324,- Euro verlangte er von seiner Versicherung ersetzt. Diese weigerte sich, diese zu bezahlen.

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