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BGH: Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten
Der u.a. für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage der Hinweispflicht des behandelnden Arztes über schwerwiegende Nebenwirkungen von verordneten Medikamenten entscheiden.
Die Klägerin begehrt Schadensersatz nach einer ärztlichen Behandlung durch eine Gynäkologin . Diese verordnete der 1965 geborenen Klägerin, welche eine Raucherin war, im November 1994 das Antikonzeptionsmittel “[...]“, eine sog. Pille der dritten Generation, zur Regulierung ihrer Menstruationsbeschwerden. [...] Im Februar 1995 erlitt sie einen Mediapartialinfarkt (Hirninfarkt, Schlaganfall), der durch die Wechselwirkung zwischen dem Medikament und dem von der Klägerin während der Einnahme zugeführten Nikotin verursacht wurde.
