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LG München I: Krankenhaus haftet für Sprung aus dem Fenster

Landgerichts I, vom 02.09.2009, Az. 9 O 23635/06 (nicht rechtskräftig)

Verstößt ein Klinikum für Psychiatrie gegen Sorgfaltspflichten gegenüber einer seit Jahren an einer Psychose leidenden Patientin, wenn diese ohne Überwachung in einem Zimmer mit ungesichertem Fenster untergebracht wird? Diese Frage hat die für Arzthaftung zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts I mit einem heute verkündeten zugunsten einer Krankenkasse entschieden, die von dem die Rückerstattung erbrachter Versicherungsleistungen verlangt hatte.

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AG München: Kein Krankenkassenzuschuss bei LASIK-Operation – keine medizinisch notwendige Heilbehandlung

AG , vom 9.1.09, AZ 112 C 25016/08 – Eine LASIK- zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die private besteht daher nicht.
Der spätere Kläger unterhielt bei der späteren Beklagten eine private . Versichert waren danach die medizinisch-notwendigen Heilbehandlungen wegen Krankheit. Im Jahre 2008 unterzog sich der Kläger einer sogenannten LASIK-, um seine Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Die Kosten dafür in Höhe von 4324,- Euro verlangte er von seiner Versicherung ersetzt. Diese weigerte sich, diese zu bezahlen.

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LG München I: Schmerzensgeld für Pflegemangel – mangelnde Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus

Landgericht I, vom 14.01.2009, Aktenzeichen: 9 O 10239/04; nicht rechtskräftig – 15.000,00 € Schmerzensgeld – zu dieser Zahlung verurteilte heute die für zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts I die Stadt als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Grund: Zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder .

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AG München: Ein kürzeres Bein nach Hüft-OP – kein Behandlungsfehler!

des AG vom 23.9.08, AZ 154C 24159/04 – Bei einer Hüftgelenkoperation kann es zu einer Beinlängendifferenz von 1 bis 1,5 cm kommen. Ein liegt dann nicht vor, insbesondere wenn während der eine Beinlängenkontrolle erfolgte. Der spätere Beklagte wurde im November 2003 am rechten Hüftgelenk operiert. Dafür wurden ihm vom operierenden Arzt 2.845,49 Euro in Rechnung gestellt. Der bezahlte allerdings nicht. Schließlich sei nach der sein rechtes Bein 1,5 cm kürzer als das linke. Die sei daher nicht kunstgerecht ausgeführt.

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