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	<title>medizinrechtler.de &#187; Krankenversicherung</title>
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	<description>Beratung Medizinrecht - Blog aus Kiel</description>
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		<title>BMG: Neuordnung des Arzneimittelmarktes &#8211; mehr Wettbewerb und mehr Transparenz für Versicherte</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 07:34:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundeskabinett hat am 29.06.2010 in Berlin den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beschlossen. Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler sieht Deregulierungen vor und neue nachhaltige, langfristig wirksame Strukturveränderungen im gesamten Arzneimittelmarkt. Dazu sagt Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: &#8220;Mit dem Gesetzentwurf haben wir grundlegende strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt auf den Weg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 29.06.2010 in Berlin den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beschlossen. Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler sieht Deregulierungen vor und neue nachhaltige, langfristig wirksame Strukturveränderungen im gesamten Arzneimittelmarkt.</p>
<p><span id="more-336"></span></p>
<p>Dazu sagt Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: &#8220;Mit dem Gesetzentwurf haben wir grundlegende strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt auf den Weg gebracht und gleichzeitig die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschafft. Die pharmazeutische Industrie muss künftig den Nutzen für alle neuen <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/arzneimittel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arzneimittel">Arzneimittel</a> nachweisen und den Erstattungspreis mit der gesetzlichen <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/krankenversicherung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Krankenversicherung">Krankenversicherung</a> vereinbaren. Wir entlasten Ärzte von bürokratischen Regelungen, wir schaffen <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/transparenz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Transparenz">Transparenz</a> für die Versicherten und wir sorgen für einen fairen <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/wettbewerb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wettbewerb">Wettbewerb</a>.&#8221;</p>
<p>Kernpunkt ist die Verpflichtung der Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für neue <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/arzneimittel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arzneimittel">Arzneimittel</a> nachzuweisen und innerhalb eines Jahres den Preis des Arzneimittels mit der gesetzlichen <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/krankenversicherung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Krankenversicherung">Krankenversicherung</a> zu vereinbaren. Kommt keine Einigung zu Stande, entscheidet eine zentrale Schiedsstelle mit Wirkung ab dem 13. Monat nach Markteinführung über den Arzneimittelpreis. Für <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/arzneimittel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arzneimittel">Arzneimittel</a> ohne Zusatznutzen wird die Erstattungshöhe begrenzt auf den Preis vergleichbarer Medikamente.</p>
<p>Daneben wird der unübersichtliche Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/krankenversicherung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Krankenversicherung">Krankenversicherung</a> dereguliert. Die bürokratische Bonus-Malus-Regelung und die Zweitmeinungsregelung werden aufgehoben. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden verschlankt. Damit werden Ärzte in ihrer täglichen Arbeit entlastet. Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt.</p>
<p>Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/arzneimittel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arzneimittel">Arzneimittel</a> (Generika) werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Patienten erhalten wieder mehr Wahlfreiheit im Rahmen des Aut-idem-Austausches und dürfen ihr gewohntes <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/arzneimittel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arzneimittel">Arzneimittel</a> behalten, wenn sie dafür zunächst in Vorleistung gehen. Sie können so auch nicht rabattierte <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/arzneimittel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arzneimittel">Arzneimittel</a> auswählen. Das fördert die Zufriedenheit und damit auch die Compliance. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelinstrumente auf den Prüfstand gestellt.</p>
<p>Der Großhandel erhält zukünftig eine leistungsgerechte Vergütung auf der Basis eines preisunabhängigen Fixzuschlags und eines prozentualen Zuschlags.</p>
<p>Das Arzneimittelgesetz wird geändert und mehr <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/transparenz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Transparenz">Transparenz</a> für die Bürger geschaffen. Pharmazeutische Unternehmer werden verpflichtet, Berichte über alle Ergebnisse konfirmatorischer klinischer Prüfungen zu veröffentlichen.</p>
<p>Für langfristig mehr <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/transparenz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Transparenz">Transparenz</a> und mehr Information der Bürger sorgt auch die feste Etablierung der unabhängigen Patientenberatung. Sie unterstützt nachhaltig die Patientinnen und Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.</p>
<p>Regelungen, die die Ausübung des Versandhandels durch sogenannte Pick-up-Stellen untersagen, konnten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aufgenommen werden.</p>
<p>29. Juni 2010 &#8211; Pressemitteilung</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008<br /> This feed is for personal, non-commercial use only. <br /> The use of this feed on other websites breaches copyright. If this content of <a href="http://www.medizinrechtler.de" >Redaktion</a> is not in your news reader, it makes the page you are viewing an infringement of the copyright, unless agreed to by the author(s). (Digital Fingerprint:<br /> röthvSTH25TUJ ölaulw56gfotrwz)</small>
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		<title>AG München: Kein Krankenkassenzuschuss bei LASIK-Operation &#8211; keine medizinisch notwendige Heilbehandlung</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 23:28:41 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[AG München, Urteil vom 9.1.09, AZ 112 C 25016/08 &#8211; Eine LASIK-Operation zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung besteht daher nicht. Der spätere Kläger unterhielt bei der späteren Beklagten eine private Krankenversicherung. Versichert waren danach die medizinisch-notwendigen Heilbehandlungen wegen Krankheit. Im Jahre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>AG <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/munchen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with München">München</a>, Urteil vom 9.1.09, AZ 112 C 25016/08 &#8211; Eine LASIK-<a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/operation/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Operation">Operation</a> zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die private <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/krankenversicherung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Krankenversicherung">Krankenversicherung</a> besteht daher nicht.<br />
Der spätere Kläger unterhielt bei der späteren Beklagten eine private <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/krankenversicherung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Krankenversicherung">Krankenversicherung</a>. Versichert waren danach die medizinisch-notwendigen Heilbehandlungen wegen Krankheit. Im Jahre 2008 unterzog sich der Kläger einer sogenannten LASIK-<a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/operation/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Operation">Operation</a>, um seine Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Die Kosten dafür in Höhe von 4324,-  Euro verlangte er von seiner Versicherung ersetzt. Diese weigerte sich, diese zu bezahlen.</p>
<p><span id="more-269"></span></p>
<p>Es läge schon keine Krankheit vor. Im Übrigen sei die <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/operation/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Operation">Operation</a> nicht medizinisch notwendig. Sie berge auch erhebliche Risiken. Darauf hin erhob der <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/patient/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Patient">Patient</a> <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/klage/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klage">Klage</a> vor dem AG <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/munchen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with München">München</a>. Er sei schließlich weitsichtig und leide an einer Hornhautverkrümmung. Die <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/operation/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Operation">Operation</a> sei ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, welches geeignet sei, die Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Eine Brille oder Kontaktlinse würde im Gegensatz zur <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/operation/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Operation">Operation</a> die Fehlsichtigkeit nicht heilen. Die <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/operation/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Operation">Operation</a> sei daher medizinisch notwendig. Kostengesichtspunkte müssten bei der Beurteilung außen vor bleiben. Auch etwaige Risiken dürften keine Rolle spielen, da auch das Tragen von Brillen nicht ungefährlich sei.</p>
<p>Die zuständige Richterin wies die <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/klage/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klage">Klage</a> jedoch ab:</p>
<p>Es fehle an der medizinischen Notwendigkeit. Eine Heilbehandlungsmaßnahme sei dann</p>
<p>medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar sei, sie als medizinisch notwendig anzusehen. Das sei dann der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung stehe, die geeignet sei, die Krankheit zu heilen, zu bessern oder zu lindern. Medizinisch notwendig könne eine Behandlung auch dann sein, wenn ihr Erfolg nicht vorhersehbar sei. Es genüge insoweit, dass medizinische Befunde und Erkenntnisse es im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung als notwendig anzusehen. Nun sei zwar richtig, dass die LASIK-Behandlung heute zur Behandlung einer Fehlsichtigkeit durchaus häufig herangezogen würde. Es sei auch richtig, dass den Versicherten und ihren behandelnden Ärzten grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen gleichwertigen, verschiedenen Methoden zur Behandlung einer Krankheit zustehe, ohne dass der Versicherer rein aus wirtschaftlichen Gründen die Versicherten auf die günstigere Methode verweisen dürfe. Die Therapiefreiheit erstrecke sich auch auf die Abwägungsentscheidung, ob bestimmte Risiken einer <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/heilbehandlung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Heilbehandlung">Heilbehandlung</a> in Kauf genommen werden sollen. Diese Grundsätze gelten jedoch nicht unbegrenzt. Vielmehr seien im Einzelfall die maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und der auf sie bezogenen <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/heilbehandlung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Heilbehandlung">Heilbehandlung</a> zu beachten. Insbesondere habe bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlungsmaßnahme auch das damit verbundene Risiko grundsätzlich in die Abwägung einzufließen, so dass solche Behandlungen, die mit einem übergroßen Risiko verbunden seien, nicht mehr als medizinisch notwendig charakterisiert werden können. Das Ausmaß des insoweit noch zu tolerierenden Risikos, welches vom Versicherten eingegangen werden könne, sei dabei im Einzelfall abhängig vom Grad der Belastung durch die Krankheit des Versicherten. Insoweit unbestritten bestünden bei Durchführung einer Laseroperartion zahlreiche Risikofaktoren, die beim Tragen einer Brille nicht auftreten. Sie könne in Einzelfällen zu schweren Störungen des Sehvermögens bis hin zur Erblindung führen. Diesen</p>
<p>Gefahren stünde mit der Brille eine Behandlungsmöglichkeit gegenüber, die die Fehlsichtigkeit gleichermaßen, jedoch ohne Risiko ausgleichen könne. Hinzu komme, dass der Erfolg einer solchen <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/operation/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Operation">Operation</a> nicht vorhergesagt werden könne, sondern immer wieder trotz <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/operation/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Operation">Operation</a> vom Patienten noch eine Brille zum Ausgleich der verbliebenen Sehschwäche getragen werden müsse, die wiederum als weiterhin erforderliches Hilfsmittel vom Versicherer zu bezahlen sei. Einer Abwägung der Laseroperation mit der Verordnung einer Brille stehe auch nicht entgegen, dass die Brille lediglich einen Ausgleich der Fehlsichtigkeit und keine „Heilung“ bringe. Auch eine Laseroperation sei eine Methode, die die Fehlsichtigkeit nicht rückgängig mache, sondern sie durch Abflachung der Hornhaut quasi im Auge selbst (ähnlich wie eine Brille) optisch korrigiere. Gleichzeitig werde der natürliche Zustand der Hornhaut irreparabel zerstört. Die Laseroperation rücke daher eher in die Nähe einer Schönheitsoperation, in dem sie das lästige Tragen einer Brille durch eine optische Korrektur im Auge überflüssig mache, ohne die Fehlsichtigkeit, deren Ursache die Form des Augapfels sei, selbst zu heilen. Der Kläger habe auch zu keiner Zeit vorgetragen, dass seine Fehlsichtigkeit durch das Tragen einer Brille nicht auszugleichen gewesen wäre. Aus diesen Gründen liege eine medizinisch-notwendige Behandlung nicht vor.</p>
<p>Das Urteil ist rechtskräftig.</p>
<p>PM 28/09 &#8211; AG <a href="http://www.medizinrechtler.de/tag/munchen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with München">München</a> &#8211;  20. Juli 2009 -</p>
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