Artikel-Schlagworte: „Internet“

OLG Hamm: Gesundheitsbezogene Angstwerbung für Q10 im Internet wettbewerbswidrig

OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2009, Az. 4 U 1/09 – Red Leitsätze: (1) Was die Unterlassungserklärung vom 05.05.1997 angeht, so ist das Charakteristische in der neuen (-) aus 2007 wiederum, und zwar insofern kerngleich mit dem in Rede stehenden Verbot dahin, dass bei einem Defizit oder nunmehr einem Mangel “von nur 25 %” des in Rede stehenden Q 10 den betreffenden Organen die nötige Energie fehlt und so ihre natürlichen Funktionen beeinträchtigt werden können. (2) In Bezug auf die Unterlassungserklärung vom 23.03.1998 ist in dem neuen Internetauftritt wiederum geäußert, dass das Coenzym Q 10 die Neubildung der Zellen aktiviere, die Widerstandskräfte erhöhe und den Körperzellen geholfen werde, fit bis ins hohe Alter zu bleiben. (3) Die Zuwiderhandlungen sind auch nicht deshalb irrelevant, weil der wissenschaftliche Stand in diesem Zusammenhang fortgeschritten sei und weil die Aussagen nunmehr nach der Health-Claims-Verordnung ((EG) Nr. 1924/2006) zulässig seien.

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Bundesärztekammer: Anonyme Arztbewertung im Internet unseriös

Statement des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, zur Ankündigung der AOK, ein Arztbewertungsportal im einzurichten (Berlin, 13.06.2009)

“Jeder Patient hat ein Anrecht darauf, sich bestmöglich behandeln zu lassen und sich über die Qualität der Behandlung im Vorfeld zu informieren. Doch es ist unseriös, anonyme Fragebögen als Grundlage für Rankings zu nutzen, wie das einige Arztbewertungsportale im bereits jetzt praktizieren. Wenn die AOK tatsächlich mit einer eigenen Plattform diesen Weg beschreiten sollte, erweist sie den berechtigten Ansprüchen ihrer Mitglieder auf qualitätsgesicherte Information einen Bärendienst. Im Gegensatz zu professionellen Qualitätssicherungsverfahren hat der im anonym bewertete Arzt keine Möglichkeit, auf unberechtigte Kritik zu reagieren und Missverständnisse auszuräumen.

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Neu im Internet: Gehaltstarifvertrag Medizinische Fachangestellte (MFA)

Am 6. Mai 2009 wurde ein neuer mit dem Verband medizinischer Fachberufe abgeschlossen, der nach Ablauf der Einspruchsfrist am 20.05.2009 rückwirkendzum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Der aktuelle , der unter anderem eine 5-prozentige Gehaltserhöhung ab 1. Juli 2009 vorsieht, ist auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein abrufbar.

Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte 2009

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