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AG München: Kein Krankenkassenzuschuss bei LASIK-Operation – keine medizinisch notwendige Heilbehandlung
AG München, Urteil vom 9.1.09, AZ 112 C 25016/08 – Eine LASIK-Operation zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung besteht daher nicht.
Der spätere Kläger unterhielt bei der späteren Beklagten eine private Krankenversicherung. Versichert waren danach die medizinisch-notwendigen Heilbehandlungen wegen Krankheit. Im Jahre 2008 unterzog sich der Kläger einer sogenannten LASIK-Operation, um seine Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Die Kosten dafür in Höhe von 4324,- Euro verlangte er von seiner Versicherung ersetzt. Diese weigerte sich, diese zu bezahlen.
BGH: Unwirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise- Krankenversicherung
Der u.a. für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass zwei einer Auslandsreise-Krankenversicherung zugrunde liegende Klauseln unwirksam sind.
Das beklagte Versicherungsunternehmen verwendet beim Abschluss solcher Versicherungsverträge Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), die folgende Klauseln enthalten:
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