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LG München I: Krankenhaus haftet für Sprung aus dem Fenster
Landgerichts München I, Urteil vom 02.09.2009, Az. 9 O 23635/06 (nicht rechtskräftig)
Verstößt ein Klinikum für Psychiatrie gegen Sorgfaltspflichten gegenüber einer seit Jahren an einer Psychose leidenden Patientin, wenn diese ohne Überwachung in einem Zimmer mit ungesichertem Fenster untergebracht wird? Diese Frage hat die für Arzthaftung zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I mit einem heute verkündeten Urteil zugunsten einer Krankenkasse entschieden, die von dem Krankenhaus die Rückerstattung erbrachter Versicherungsleistungen verlangt hatte.
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