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VG Mainz: Schönheits-OP – Geldbuße wegen Pflichtverstoß
VG Mainz, Az. BG-H 1/09.MZ – Weil er im Zusammenhang mit einer mit Komplikationen verbundenen Schönheitsoperation seine Aufklärungspflicht und seine Pflicht zur Dokumentation der Operation verletzt hat, hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe) einem Arzt aus der Pfalz einen Verweis erteilt und ihm eine Geldbuße in Höhe von 10.000,– € auferlegt.
Der Arzt führte bei einem Patienten ambulant eine Liposuktion (Fettabsaugung) der Bauchdecke durch. Am Operationstag legte er dem Mann die Operationseinwilligung zur Unterschrift vor, in der verschiedene Komplikationsmöglichkeiten genannt waren; eine Aufklärung über mögliche Durchblutungsstörungen der Haut oder Hautnekrosen nahm er nicht vor. Postoperativ verfärbte sich die Bauchdecke des Patienten teilweise dunkel. Der Mann musste einen Monat lang stationär behandelt und dabei viermal operiert werden, mit entsprechender Entfernung der nekrotischen Bauchwand.
