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VG Mainz: Schönheits-OP – Geldbuße wegen Pflichtverstoß

VG Mainz, Az. BG-H 1/09.MZ – Weil er im Zusammenhang mit einer mit Komplikationen verbundenen Schönheitsoperation seine und seine Pflicht zur Dokumentation der verletzt hat, hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe) einem aus der Pfalz einen Verweis erteilt und ihm eine in Höhe von 10.000,– € auferlegt.
Der führte bei einem Patienten ambulant eine Liposuktion (Fettabsaugung) der Bauchdecke durch. Am Operationstag legte er dem Mann die Operationseinwilligung zur Unterschrift vor, in der verschiedene Komplikationsmöglichkeiten genannt waren; eine Aufklärung über mögliche Durchblutungsstörungen der Haut oder Hautnekrosen nahm er nicht vor. Postoperativ verfärbte sich die Bauchdecke des Patienten teilweise dunkel. Der Mann musste einen Monat lang stationär behandelt und dabei viermal operiert werden, mit entsprechender Entfernung der nekrotischen Bauchwand.

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