Artikel-Schlagworte: „BVerwG“

BVerwG: Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals

, Urteile vom 24. Juni 2010, Az. 3 C 30.09 und 3 C 31.09 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in zwei Klageverfahren selbständiger Apotheker aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Abgabe von Arzneimitteln mittels sog. Apothekenterminals im Wesentlichen für unzulässig erklärt. Mit diesen außen an den angebrachten Geräten werden Apothekenwaren einschließlich - und rezeptpflichtiger Medikamente durch einen Automaten abgegeben, wobei die Kunden über Videotelefon in Kontakt zu einem Apotheker treten. Dieser berät die Kunden, kontrolliert bei einer Abgabe auf Verschreibung das eingescannte Rezept via Bildschirm und gibt das gewünschte frei. Für die Bedienung der Geräte außerhalb der Öffnungszeiten der haben die Kläger jeweils Serviceverträge mit einer GmbH geschlossen, die die Arzneimittelabgabe mit angestellten Apothekern über ein Servicecenter organisiert, mit dem die Terminals per Internet verbunden sind. Die Vorinstanzen haben den Einsatz dieser Terminals teils insgesamt, teils nur bei Arzneimitteln, die auf Verschreibung abgegeben werden, als unzulässig angesehen.

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BVerwG: Begrenzung der Beihilfe für Leistungen der Heilpraktiker rechtswidrig

, Urteil vom 12.11.2009, Az. 2 C 61.08 – Entstehen dem Beamten Kosten für die durch einen , so darf der Dienstherr nicht schematisch nur den Mindestsatz des im April 1985 geltenden Gebührenverzeichnisses für als beihilfefähig anerkennen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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BVerwG: Beschränkte Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Physiotherapeuten

, Urteil vom 26. August 2009, Az. 3 C 19.08 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Klage eines ausgebildeten Physiotherapeuten entschieden, der die Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach § 1 des Heilpraktikergesetzes beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie erstrebt hat, ohne zuvor eine nach dem Heilpraktikerrecht vorgesehene Kenntnisüberprüfung absolvieren zu müssen. Der beklagte Freistaat Bayern hat dies abgelehnt, weil die Erlaubnis nur einheitlich und nur nach einer uneingeschränkten Kenntnisprüfung erteilt werden könne. Ein Physiotherapeut dürfe auf seinem Fachgebiet nicht eigenverantwortlich tätig werden. Das Verwaltungsgericht hat den Beklagten zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis ohne weitere Kenntnisprüfung verpflichtet.

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BVerwG: Ohne Wirksamkeitsnachweis keine wissenschaftliche Anerkennung (Psychotherapieverfahren)

3 C 4.08, Urteil vom 30. April 2009, Az. 3 C 4.08 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Zulassung einer Ausbildungsstätte für - und Jugendpsychotherapie mit dem Vertiefungsgebiet Gesprächpsychotherapie entschieden. Das Psychotherapeutengesetz verlangt eine in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Die beklagte Behörde hatte die Zulassung versagt, weil die der Gesprächspsychotherapie für die von Kindern und Jugendlichen nicht wissenschaftlich belegt sei. Sie hat sich dabei auf Gutachten des von der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer gebildeten Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie gestützt.

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BVerwG: Versandhandel mit Arzneimitteln durch Apotheken unzulässig

3 C 32.99 – Urteil vom 19. Oktober 2000 – Seit einigen Jahren betreiben bestimmte einen teilweise bundesweiten Versandhandel mit apothekenpflichtigen – insbesondere mit Impfstoffen – für Arztpraxen, arbeitsmedizinische Dienste, Technische Überwachungsvereine, Justizvollzugsanstalten und weitere Einrichtungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat – in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – entschieden, dass dieser Vertriebsweg § 43 des Arzneimittelgesetzes widerspricht. Im Streitfall hatte die zuständige Gesundheitsbehörde einen Apotheker, der auf telefonische und schriftliche Bestellung Einrichtungen in ganz Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus beliefert, durch Ordnungsverfügung den Vertrieb apothekenpflichtiger im Wege des Versandes oder mittels Zustellung durch Boten untersagt.

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BVerwG: Teilweiser Ausschluß von Teilzeitarbeit bei Weiterbildung zur praktischen Ärztin rechtmäßig

3 C 10.98 – Urteil vom 18. Februar 1999 – Die Bezeichnung “praktische Ärztin/praktischer ” kann in einer zweijährigen erworben werden. Das Hamburgische Ärztegesetz schreibt zwingend vor, daß die hierzu unter anderem erforderliche sechsmonatige in einer Praxis für Allgemeinmedizin als Vollzeittätigkeit zu absolvieren ist Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, daß diese gesetzliche Regelung mit höherrangigem Recht in Einklang steht.

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