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BGH: Verkauf eines angeblichen Krebsmittels (Galavit) als Betrug
BGH, Beschluss vom 29. Juli 2009 – 2 StR 91/09 – Das Landgericht Kassel hat am 15.07.2008 die fünf Angeklagten, drei Kaufleute sowie ein Chefarzt und ein Wissenschaftsjournalist, jeweils wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 132 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu teils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Angeklagten führten in den Jahren 2000 und 2001 im Klinikum Carolinum in Bad Karlshafen an Krebspatienten Spritzenkuren zum Preis von 16.800,– DM pro Behandlungseinheit mit dem aus Russland stammenden und in Deutschland nicht zugelassenen Präparat Galavit durch. Dieses bezogen sie zu einem Bruchteil ihres eigenen Abgabepreises vom russischen Hersteller über verschiedene internationale Apotheken in Deutschland. Auch die Patienten, die sich überwiegend bereits im Endstadium ihrer Erkrankung befanden, hätten auf diesem Wege das Präparat ohne weiteres zu dem deutlich geringeren Preis erwerben können. Dies wussten die Angeklagten. Gleichwohl behaupteten sie in Werbebroschüren und im Rahmen von Informationsveranstaltungen wahrheitswidrig, Galavit sei in Deutschland nur schwer und wegen der Preisgestaltung des russischen Herstellers jedenfalls nicht unter dem von ihnen verlangten Preis erhältlich. Darüber hinaus täuschten die Angeklagten ihre Patienten mit der unrichtigen Behauptung, die Wirksamkeit von Galavit sei aufgrund von in Russland durchgeführten Studien wissenschaftlich belegt.
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BGH: Kein Wettbewerbsverstoss – Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker
BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 – I ZR 13/07 – Brillenversorgung – Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit einer Zusammenarbeit zwischen einem Augenarzt aus der Region Hannover und einem Optiker aus dem Großraum Düsseldorf zu entscheiden. Der beklagte Augenarzt bietet Patienten an, sich in seiner Praxis unter ca. 60 Musterbrillenfassungen des Optikers eine Fassung auszusuchen. Der Beklagte übermittelt dann seine Messergebnisse und die Brillenverordnung dem Optiker, der die fertige Brille entweder direkt an den Patienten oder auf dessen Wunsch in die Praxis des Beklagten liefert. Dort wird der Sitz der Brille kontrolliert und ggf. korrigiert. Der Beklagte hat vorgetragen, er biete die Brillenvermittlung nur in Ausnahmefällen alten, gehbehinderten oder solchen Patienten an, die an bestimmten Erkrankungen litten oder schlechte Erfahrungen mit ortsansässigen Optikern gemacht hätten.
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BGH: Arzneimittelspende für Forschungsprojekt einer Behörde verstößt nicht gegen Apothekenpflicht
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob Arzneimittelspenden eines Unternehmens im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt einer staatlichen Behörde wettbewerbswidrig sind.
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