Artikel-Schlagworte: „Bestechlichkeit“

BGH Annahme von Zuwendungen durch Chefarzt einer Uni-Klinik

Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, dass im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist.

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BGH: Mitarbeiter des Blutspendedienstes wegen Angestelltenbestechlichkeit verurteilt

[...] Die Angeklagten waren Geschäftsführer des Blutspendedienstes des Bayerischen Roten Kreuzes. Nach den Feststellungen des Landgerichts [München] haben die Angeklagten für den Blutspendedienst über Jahre hinweg medizintechnischen Bedarf von mehreren Pharmaunternehmen zu überhöhten Preisen bezogen und dafür persönlich erhebliche der Lieferanten erhalten.

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