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BVerwG: Teilweiser Ausschluß von Teilzeitarbeit bei Weiterbildung zur praktischen Ärztin rechtmäßig
BVerwG 3 C 10.98 – Urteil vom 18. Februar 1999 – Die Bezeichnung “praktische Ärztin/praktischer Arzt” kann in einer zweijährigen Weiterbildung erworben werden. Das Hamburgische Ärztegesetz schreibt zwingend vor, daß die hierzu unter anderem erforderliche sechsmonatige Ausbildung in einer Praxis für Allgemeinmedizin als Vollzeittätigkeit zu absolvieren ist Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, daß diese gesetzliche Regelung mit höherrangigem Recht in Einklang steht.
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