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BVerwG: Teilweiser Ausschluß von Teilzeitarbeit bei Weiterbildung zur praktischen Ärztin rechtmäßig

3 C 10.98 – Urteil vom 18. Februar 1999 – Die Bezeichnung “praktische Ärztin/praktischer ” kann in einer zweijährigen erworben werden. Das Hamburgische Ärztegesetz schreibt zwingend vor, daß die hierzu unter anderem erforderliche sechsmonatige in einer Praxis für Allgemeinmedizin als Vollzeittätigkeit zu absolvieren ist Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, daß diese gesetzliche Regelung mit höherrangigem Recht in Einklang steht.

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