Archiv für die Kategorie „BVerfG“

BVerfG: Überlanger Verfahrensdauer bei sozialrechtlichen Klage gegen Honorarbescheide einer Vertragsärztin

, Beschluss vom 24. September 2009 – 1 BvR 1304/09 – Überlange Verfahrensdauern bei sozialrechtlichen Klagen gegen Honorarbescheide müssen Ärzte nicht mehr hinnehmen. Das hat nunmehr entschieden, dass ein jahrelanges Hinhalten ein Verstoß gegen verfassungsrechtliche darstellt. Zahlreichen Medizinern ist also zur Sicherung der Liqidität zu einer zu raten, wenn eine Honorarklage überlang in den Mühlen der Justiz hängen bleibt. Da für Gerichtsverfahren beim grundsätzlich kein Gerichtsgebühren anfallen (Ausnahmefälle können durch eine Mißbrauchsgebühr geahndet werden), läßt die Entscheidung mit eine beschleunigte Bearbeitung von Gerichtsverfahren in dem Bereich erwarten.

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BVerfG: Kein Kontrahierungszwang für kleinere private Kranken-Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

, Beschluss vom 10. Juni 2009 – 1 BvR 825/08 und 1 BvR 831/08 – Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Urteil vom 10. Juni 2009 (- 1 BvR 706/08 – 1 BvR 814/08 – 1 BvR 819/08 – 1 BvR 832/08 und 1 BvR 837/08; vgl. insoweit Pressemitteilung vom 10. Juni 2009) entschieden, dass die von den privaten Krankenversicherungen angegriffenen Vorschriften des GKV-WSG und des VVG-ReformG grundsätzlich mit der Verfassung im Einklang stehen. Daneben waren noch Verfassungsbeschwerden von zwei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit anhängig, die ausschließlich eine bestimmte Berufsgruppe (Priester) versichern. Diese wurden vom Ersten Senat mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kontrahierungszwang für den Basistarif durch die Gesundheitsreform 2007 bei diesen kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) eingreift und ein solcher daher nur gegenüber Aufnahmebewerbern besteht, welche die satzungsmäßigen Voraussetzungen des Vereins für eine Mitgliedschaft erfüllen.

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BVerfG: Kein Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

, Beschluss vom 13. Februar 2008, Az. 2 BvR 1220/04; 2 BvR 410/05 – Die Beschwerdeführer, eine selbständige Rechtsanwältin sowie ein selbständiger Arzt und seine Ehefrau, rügen eine zu niedrige einkommensteuerliche Berücksichtigung ihrer Beiträge insbesondere zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen durch § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz in den bis zum 31.12.2004 geltenden Fassungen.

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