Archiv für die Kategorie „Patientenrechte“

AG München: Kein Krankenkassenzuschuss bei LASIK-Operation – keine medizinisch notwendige Heilbehandlung

AG , Urteil vom 9.1.09, AZ 112 C 25016/08 – Eine LASIK- zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung besteht daher nicht.
Der spätere Kläger unterhielt bei der späteren Beklagten eine private Krankenversicherung. Versichert waren danach die medizinisch-notwendigen Heilbehandlungen wegen Krankheit. Im Jahre 2008 unterzog sich der Kläger einer sogenannten LASIK-, um seine Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Die Kosten dafür in Höhe von 4324,- Euro verlangte er von seiner Versicherung ersetzt. Diese weigerte sich, diese zu bezahlen.

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LG München I: Schmerzensgeld für Pflegemangel – mangelnde Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus

Landgericht I, Urteil vom 14.01.2009, Aktenzeichen: 9 O 10239/04; nicht rechtskräftig – 15.000,00 € Schmerzensgeld – zu dieser Zahlung verurteilte heute die für zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts I die Stadt als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Grund: Zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder .

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BSozG: GPS-Leitsystem als Hilfsmittel der GKV für Blinde

BSozG, Az: B 3 KR 4/08 R, Der bei der beklagten versicherte Kläger ist von Geburt an blind. Er ist selbstständig als Klavierstimmer tätig und von dem beigeladenen Rentenversicherungsträger zur Ausübung seiner Tätigkeit zuschussweise mit einem Kfz versorgt worden, welches zunächst von seiner Ehefrau bedient wurde und seit deren Eintritt ins Erwerbsleben von einer durch das Integrationsamt finanzierten Arbeitsassistenz gefahren wird. Von der Beklagten ist er ua mit einem Blindenführhund und einem Blindenlangstock versorgt. Ende 2003 beantragte der Kläger bei der Beklagten die Versorgung mit einem bestimmten “Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte” (-System) und wies darauf hin, dass er seine Ziele im Zusammenspiel von Hund, Stock und -System einfacher und problemloser finden könne.

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BVerfG: Kein Kontrahierungszwang für kleinere private Kranken-Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

, Beschluss vom 10. Juni 2009 – 1 BvR 825/08 und 1 BvR 831/08 – Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Urteil vom 10. Juni 2009 (- 1 BvR 706/08 – 1 BvR 814/08 – 1 BvR 819/08 – 1 BvR 832/08 und 1 BvR 837/08; vgl. insoweit Pressemitteilung vom 10. Juni 2009) entschieden, dass die von den privaten Krankenversicherungen angegriffenen Vorschriften des -WSG und des VVG-ReformG grundsätzlich mit der Verfassung im Einklang stehen. Daneben waren noch Verfassungsbeschwerden von zwei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit anhängig, die ausschließlich eine bestimmte Berufsgruppe (Priester) versichern. Diese wurden vom Ersten Senat mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kontrahierungszwang für den Basistarif durch die Gesundheitsreform 2007 bei diesen kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) eingreift und ein solcher daher nur gegenüber Aufnahmebewerbern besteht, welche die satzungsmäßigen Voraussetzungen des Vereins für eine Mitgliedschaft erfüllen.

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BGH: Kein Wettbewerbsverstoss – Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker

, Urteil vom 9. Juli 2009 – I ZR 13/07 – Brillenversorgung – Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit einer Zusammenarbeit zwischen einem Augenarzt aus der Region Hannover und einem Optiker aus dem Großraum Düsseldorf zu entscheiden. Der beklagte Augenarzt bietet an, sich in seiner Praxis unter ca. 60 Musterbrillenfassungen des Optikers eine Fassung auszusuchen. Der Beklagte übermittelt dann seine Messergebnisse und die Brillenverordnung dem Optiker, der die fertige Brille entweder direkt an den oder auf dessen Wunsch in die Praxis des Beklagten liefert. Dort wird der Sitz der Brille kontrolliert und ggf. korrigiert. Der Beklagte hat vorgetragen, er biete die Brillenvermittlung nur in Ausnahmefällen alten, gehbehinderten oder solchen an, die an bestimmten Erkrankungen litten oder schlechte Erfahrungen mit ortsansässigen Optikern gemacht hätten.

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Bundesärztekammer: Anonyme Arztbewertung im Internet unseriös

Statement des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, zur Ankündigung der AOK, ein Arztbewertungsportal im Internet einzurichten (Berlin, 13.06.2009)

“Jeder hat ein Anrecht darauf, sich bestmöglich behandeln zu lassen und sich über die Qualität der Behandlung im Vorfeld zu informieren. Doch es ist unseriös, anonyme Fragebögen als Grundlage für Rankings zu nutzen, wie das einige Arztbewertungsportale im Internet bereits jetzt praktizieren. Wenn die AOK tatsächlich mit einer eigenen Plattform diesen Weg beschreiten sollte, erweist sie den berechtigten Ansprüchen ihrer Mitglieder auf qualitätsgesicherte Information einen Bärendienst. Im Gegensatz zu professionellen Qualitätssicherungsverfahren hat der im Internet anonym bewertete keine Möglichkeit, auf unberechtigte Kritik zu reagieren und Missverständnisse auszuräumen.

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