Archiv für die Kategorie „Patientenrechte“
SG Aachen: Krankenkasse zahlt nicht für Einfrieren von Samenzellen
Gesetzlich Krankenversicherte haben auch dann keinen Anspruch auf Kostenübernahme des Einfrierens und Lagerns von Samenzellen durch die gesetzliche Krankenkasse, wenn aufgrund einer bevorstehenden Hodenkrebsoperation und Chemotherapie Zeugungsunfähigkeit droht. Die entsprechende Klage eines jungen Mannes hat die 13. Kammer des Sozialgerichts Aachen unter dem Vorsitz von Richter am Sozialgericht Ulrich Irmen am 03.11.2009 abgewiesen (S 12 KR 115/09). Der Kläger hatte sich zur Begründung seiner Klage auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gestützt, wonach es sich bei den Kosten der sog. “Kryokonservierung” um solche handele, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Krankheitsfall, nämlich dem Hodenkarzinom, stünden. Sie dienten letztlich der Vermeidung und Minimierung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartender Behandlungsrisiken, wie etwa Zeugungsunfähigkeit.
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LG München I: Krankenhaus haftet für Sprung aus dem Fenster
Landgerichts München I, Urteil vom 02.09.2009, Az. 9 O 23635/06 (nicht rechtskräftig)
Verstößt ein Klinikum für Psychiatrie gegen Sorgfaltspflichten gegenüber einer seit Jahren an einer Psychose leidenden Patientin, wenn diese ohne Überwachung in einem Zimmer mit ungesichertem Fenster untergebracht wird? Diese Frage hat die für Arzthaftung zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I mit einem heute verkündeten Urteil zugunsten einer Krankenkasse entschieden, die von dem Krankenhaus die Rückerstattung erbrachter Versicherungsleistungen verlangt hatte.
Tags:Aktuelle Meldungen, Arzt & Haftung, Haftung, Krankenhaus, Krankenhaus & Recht, München, Patientenrechte
Kein Bonus bei Verzicht af medizinische Leistungen durch Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihre Versicherten mit einer Bonusregelung nur für gesundheitsbewusstes Verhalten finanziell entlasten. Der Verzicht auf medizinische Leistungen hingegen darf in diesem Rahmen nicht belohnt werden. Dies entschied per Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
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BFH: Kontaktlisten als ermäßigt zu besteuernde Druckerzeugnisse
BFH, Urteil vom 13.05.09, Az. XI R 75/07 – Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13. Mai 2009 XI R 75/07 über die Höhe des Steuersatzes für Umsätze aus dem Verkauf von Listen mit persönlichen Angaben von kontaktsuchenden Personen (sog. Kontaktlisten) entschieden. Sofern diese Listen für eine unbestimmte Anzahl von Interessenten hergestellt werden, handelt es sich um Lieferungen von Druckerzeugnissen, die lediglich dem ermäßigten Steuersatz (7%) unterliegen.
Tags:Aktuelle Meldungen, BFH, Heilberufe (sonstige), Kontaktlinsen, Leistung, Patientenrechte, Sonstige, Steuerrecht
LSozG BaWü: Sozialhilfeträger zahlt Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherung
Sind Sozialhilfeempfänger privat krankenversichert, muss der Sozialhilfeträger auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Dies hat das Landessozialge-richt Baden-Württemberg in zwei Eilverfahren entschieden. Bislang hatten die zuständigen Träger die Beiträge “gedeckelt” und nur die Kosten übernommen, die für einen gesetzlich versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) anfallen. Auf dem Differenzbetrag blieben die Sozialhilfeempfänger sitzen. Diese Praxis finde im Gesetz keine Stütze, entschieden nun der 2. und der 7. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg mit Beschlüssen vom 30. Juni und 8. Juli 2009 (Az.: L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B).
Tags:Aktuelle Meldungen, Hartz IV, Krankenversicherung, Patientenrechte, Pflegeversicherung, Sonstige, Sozialhilfe
VG Mainz: Schönheits-OP – Geldbuße wegen Pflichtverstoß
VG Mainz, Az. BG-H 1/09.MZ – Weil er im Zusammenhang mit einer mit Komplikationen verbundenen Schönheitsoperation seine Aufklärungspflicht und seine Pflicht zur Dokumentation der Operation verletzt hat, hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe) einem Arzt aus der Pfalz einen Verweis erteilt und ihm eine Geldbuße in Höhe von 10.000,– € auferlegt.
Der Arzt führte bei einem Patienten ambulant eine Liposuktion (Fettabsaugung) der Bauchdecke durch. Am Operationstag legte er dem Mann die Operationseinwilligung zur Unterschrift vor, in der verschiedene Komplikationsmöglichkeiten genannt waren; eine Aufklärung über mögliche Durchblutungsstörungen der Haut oder Hautnekrosen nahm er nicht vor. Postoperativ verfärbte sich die Bauchdecke des Patienten teilweise dunkel. Der Mann musste einen Monat lang stationär behandelt und dabei viermal operiert werden, mit entsprechender Entfernung der nekrotischen Bauchwand.
