Archiv für die Kategorie „Medizintechnik“
BGH: Strafbarkeit bei Einwerbung von Drittmitteln (Boni für Forschung)
Der 1. Strafsenat hat die vom Landgericht Heidelberg ausgesprochene Verurteilung des Ärztlichen Direktors der Abteilung Herzchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 1.000,- DM im Schuldspruch nur hinsichtlich der Vorteilsannahme bestätigt, die Verurteilung wegen Untreue und der Strafausspruch hatten hingegen keinen Bestand.
Tags:Arzneimittel / Medizinprodukte, Arzt, BGH, Drittmittel, Forschung, Forschung, Lehre, Studium, Krankenhaus & Recht, Medizintechnik, Strafrecht & Medizin, Untreue, Vorteilsannahme
BMG: Expertentagung Innovative Medizin – innovative Versorgungsformen
… – wie kommen die richtigen Therapien zu den richtigen Patienten?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute eine Expertentagung mit dem Thema: „Zukunftsweisende Versorgungsformen mit innovativen Therapien” in Berlin durchgeführt. Hierbei haben Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Forschung, Ärzte und Apotheker, Vertreter von Krankenkassen, der Pharmazeutischen Industrie und Patientenvertreter in Workshops zur Qualitätssicherung, zum Versorgungsmanagement der Krankenkassen und zur Steuerung der Arzneimittelversorgung die aktuelle Lage besprochen und neue Lösungen diskutiert.
Tags:Aktuelle Meldungen, Arzneimittel / Medizinprodukte, Forschung, Lehre, Studium, Innovation, Krankenhaus & Recht, Medizintechnik, Therapie, Vorträge, Workshops
BGH: Schmiergelder für Oberarzt in Kardiologie
Prozessverlauf: Das Landgericht Offenburg hat den Angeklagten, einen im öffentlichen Dienst angestellten Arzt, wegen Bestechlichkeit in elf Fällen, Vorteilsannahme in 15 Fällen sowie Untreue in 26 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen hat der Angeklagte als Oberarzt und Leiter der Kardiologie in einem Kreiskrankenhaus in 26 Fällen Herzschrittmacher und Sonden entgegen einer früheren Übung ausschließlich bei einem bestimmten Unternehmen bestellt, wofür er von diesem Schmiergelder (elf Schecks) in einer Gesamthöhe von über 184.000 DM erhielt.
Tags:Arzneimittel / Medizinprodukte, BGH, Krankenhaus & Recht, Medizintechnik, Oberarzt, Schmiergeld, Strafrecht & Medizin