Archiv für die Kategorie „Arztrecht“

BGH: Zahnarzt-Werbung bei sachlichen Informationen auf Internetseite und einem Gewinnspiel (MacDent)

BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 222/06 – OLG Schleswig, LG Kiel – Red. Leitsätze:

  1. Den Bestimmungen in den freiberuflichen Berufsordnungen, die sich ausdrücklich mit der Zulässigkeit der Werbung befassen, kommt eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zu.
  2. Die Auffassung des Berufungsgerichts, die beanstandete Werbemaßnahme der Beklagten enthalte keine interessengerechte und sachangemessene Information für potentielle Patienten und verstoße daher gegen das Werbeverbot für Zahnärzte, beachtet jedoch nicht die Grenzen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 12 Abs. 1 GG für ein berufsrechtliches Werbeverbot bestehen.
  3. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts fehlt es an der Vermittlung sachlicher Informationen nicht bereits deshalb, weil in der beanstandeten Werbemaßnahme die Tätigkeit der Beklagten nur schlagwortartig umrissen und für weitere Informationen auf die angegebene Internetadresse verwiesen wird.
  4. Die Darstellung der Grundzüge des Konzepts in einprägsamer und leicht verständlicher Form (”Die sieben Brücken der Qualitätssicherung”) im Rahmen der Aufforderung zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ist grundsätzlich geeignet, das Interesse von Patienten an dem Unternehmenskonzept der Beklagten sowie an weiteren – über die angegebene Internetadresse verfügbaren – Informationen zu wecken.

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Hessen: Immer noch keine vernünftige Impfverordnung zur Neuen Grippe – Länder kommen in Zeitnot

„Den Ländern platzt langsam der Kragen. Auch nach vier Monaten bringt es Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nicht fertig, eine vernünftige Impfverordnung vorzulegen.“ Mit diesen Worten reagierte Jürgen Banzer, Hessischer Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit, auf die den Ländern zur Stellungnahme übersandte Impfverordnung. Durch die Verzögerungen bei der Verabschiedung der Verordnung würden die Länder massive Probleme haben, die zeitgerecht umzusetzen.

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BFH: Leistungen einer Praxisausfallversicherung nach Unfall nicht zu versteuern

, Urteil vom 20.05.09, Az. VIII R 6/07 – Der Bundesfinanzhof () hat mit Urteil vom 20. Mai 2009 VIII R 6/07 entschieden, dass eine sogenannte Praxisausfallversicherung, die fortlaufende Betriebskosten im Falle einer Erkrankung des Betriebsinhabers erstattet, eine private Versicherung darstellt. Die Versicherungsleistung ist nicht zu versteuern. Umgekehrt sind insoweit die an die Versicherung gezahlten Beiträge nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

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VG Mainz: Schönheits-OP – Geldbuße wegen Pflichtverstoß

VG Mainz, Az. BG-H 1/09.MZ – Weil er im Zusammenhang mit einer mit Komplikationen verbundenen Schönheitsoperation seine und seine Pflicht zur Dokumentation der verletzt hat, hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe) einem aus der Pfalz einen Verweis erteilt und ihm eine in Höhe von 10.000,– € auferlegt.
Der führte bei einem Patienten ambulant eine Liposuktion (Fettabsaugung) der Bauchdecke durch. Am Operationstag legte er dem Mann die Operationseinwilligung zur Unterschrift vor, in der verschiedene Komplikationsmöglichkeiten genannt waren; eine Aufklärung über mögliche Durchblutungsstörungen der Haut oder Hautnekrosen nahm er nicht vor. Postoperativ verfärbte sich die Bauchdecke des Patienten teilweise dunkel. Der Mann musste einen Monat lang stationär behandelt und dabei viermal operiert werden, mit entsprechender Entfernung der nekrotischen Bauchwand.

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LG Berlin: Freispruch eines Arztes (Vergehen gegen Embryonenschutzgesetz)

Eine große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat einen in Berlin ansässigen heute vom Vorwurf des Vergehens gegen §§ 1 Abs. 1Nr. 2, 2 Abs. 1 Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Der Angeklagte ist Frauenarzt in Berlin und betreibt eine „Kinderwunschpraxis“. Die in den angeklagten drei Fällen betroffenen drei Patientinnen des Angeklagten litten aufgrund von Erbkrankheiten an einem deutlich erhöhten Risiko genetischer Defekte an befruchteten Eizellen. Nach den Feststellungen der Kammer hatte der Angeklagte in der Zeit von Dezember 2005 bis Mai 2006 aufgrund entsprechender Behandlungsverträge insgesamt acht extrakorporal befruchtete Eizellen der betroffenen drei Patientinnen, die jeweils eine Vorkernbildung aufwiesen, in die Embryokultur übernommen. Im Anschluss habe er im sog. Blastozystenstadium präimplantationsdiagnostische Untersuchungen vorgenommen, im Rahmen derer er gravierende genetische Defekte an insgesamt vier Eizellen feststellte. Nachdem er seine Patientinnen über das Untersuchungsergebnis informiert hatte, lehnten diese die Überführung der genetisch auffälligen Embryonen in die Gebärmutter ab. Diese seien daraufhin nicht weiter bebrütet worden, abgestorben und letztlich verworfen worden.

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LG München I: Schmerzensgeld für Pflegemangel – mangelnde Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus

Landgericht I, Urteil vom 14.01.2009, Aktenzeichen: 9 O 10239/04; nicht rechtskräftig – 15.000,00 € Schmerzensgeld – zu dieser Zahlung verurteilte heute die für zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts I die Stadt als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Grund: Zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder .

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