Archiv für die Kategorie „Arztrecht“
BAG: Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst im Krankenhaus
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2009, Az. 6 AZR 624/08 – Leisten Beschäftigte in einem Krankenhaus eines kommunalen Arbeitgebers Bereitschaftsdienst, steht ihnen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) Bereitschaftsdienstentgelt zu. Anstelle der Auszahlung dieses Entgelts kann der Bereitschaftsdienst bei Ärztinnen und Ärzten bis zum Ende des dritten Kalendermonats durch entsprechende Freizeit abgegolten werden. Bei anderen Beschäftigten ist die Abgeltung nach der tariflichen Regelung nur zulässig, wenn ein Freizeitausgleich zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes erforderlich oder in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt ist oder der Beschäftigte dem Freizeitausgleich zustimmt.
Tags:Aktuelle Meldungen, BAG, Bereitschaftsdienst, Berufsrecht der Ärzte, Freizeit, Heilberufe (sonstige), Krankenhaus & Recht, Schwester, Sonstige, TVöD-K
LG München I: Krankenhaus haftet für Sprung aus dem Fenster
Landgerichts München I, Urteil vom 02.09.2009, Az. 9 O 23635/06 (nicht rechtskräftig)
Verstößt ein Klinikum für Psychiatrie gegen Sorgfaltspflichten gegenüber einer seit Jahren an einer Psychose leidenden Patientin, wenn diese ohne Überwachung in einem Zimmer mit ungesichertem Fenster untergebracht wird? Diese Frage hat die für Arzthaftung zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I mit einem heute verkündeten Urteil zugunsten einer Krankenkasse entschieden, die von dem Krankenhaus die Rückerstattung erbrachter Versicherungsleistungen verlangt hatte.
Tags:Aktuelle Meldungen, Arzt & Haftung, Haftung, Krankenhaus, Krankenhaus & Recht, München, Patientenrechte
BVerfG: Überlanger Verfahrensdauer bei sozialrechtlichen Klage gegen Honorarbescheide einer Vertragsärztin
BVerfG, Beschluss vom 24. September 2009 – 1 BvR 1304/09 – Überlange Verfahrensdauern bei sozialrechtlichen Klagen gegen Honorarbescheide müssen Ärzte nicht mehr hinnehmen. Das BVerfG hat nunmehr entschieden, dass ein jahrelanges Hinhalten ein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundrechte darstellt. Zahlreichen Medizinern ist also zur Sicherung der Liqidität zu einer Verfassungsbeschwerde zu raten, wenn eine Honorarklage überlang in den Mühlen der Justiz hängen bleibt. Da für Gerichtsverfahren beim BVerfG grundsätzlich kein Gerichtsgebühren anfallen (Ausnahmefälle können durch eine Mißbrauchsgebühr geahndet werden), läßt die Entscheidung mit eine beschleunigte Bearbeitung von Gerichtsverfahren in dem Bereich erwarten.
Tags:Aktuelle Meldungen, Arztrecht, BVerfG, Grundrechte, Honorar, Klage, Krankenhaus & Recht, Verfassungsbeschwerde, Vertragsarzt
BSozG: Zulassungsfähigkeit von Ärzten für Herzchirurgie nicht geklärt
Das BSozG hat am 02. September 2009 noch nicht abschließend entscheiden können, ob Ärzte mit der Gebietsbezeichnung “Herzchirurgie” für dieses medizinische Fachgebiet zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden können. Der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat ist allerdings der Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen nicht gefolgt, wonach die betroffenen Ärzte allein wegen des Abschlusses ihrer Weiterbildung auf dem Gebiet der Herzchirurgie zugelassen werden müssen.
Zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden nur Ärzte, deren Fachgebiet Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. Diese beinhaltet die ambulante ärztliche Versorgung der Versicherten. Nur wenn feststeht, dass Leistungen auf dem Gebiet der Herzchirurgie in relevantem Umfang ambulant und nicht nur im Krankenhaus erbracht werden können, kommt eine Zulassung der Herzchirurgen in Betracht.
Tags:Aktuelle Meldungen, Ärzte, Berufsrecht der Ärzte, BSozG, Herzchirurgie, Krankenhaus & Recht, Krankenversicherung, Operation, Zulassung
BGH: Verkauf eines angeblichen Krebsmittels (Galavit) als Betrug
BGH, Beschluss vom 29. Juli 2009 – 2 StR 91/09 – Das Landgericht Kassel hat am 15.07.2008 die fünf Angeklagten, drei Kaufleute sowie ein Chefarzt und ein Wissenschaftsjournalist, jeweils wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 132 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu teils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Angeklagten führten in den Jahren 2000 und 2001 im Klinikum Carolinum in Bad Karlshafen an Krebspatienten Spritzenkuren zum Preis von 16.800,– DM pro Behandlungseinheit mit dem aus Russland stammenden und in Deutschland nicht zugelassenen Präparat Galavit durch. Dieses bezogen sie zu einem Bruchteil ihres eigenen Abgabepreises vom russischen Hersteller über verschiedene internationale Apotheken in Deutschland. Auch die Patienten, die sich überwiegend bereits im Endstadium ihrer Erkrankung befanden, hätten auf diesem Wege das Präparat ohne weiteres zu dem deutlich geringeren Preis erwerben können. Dies wussten die Angeklagten. Gleichwohl behaupteten sie in Werbebroschüren und im Rahmen von Informationsveranstaltungen wahrheitswidrig, Galavit sei in Deutschland nur schwer und wegen der Preisgestaltung des russischen Herstellers jedenfalls nicht unter dem von ihnen verlangten Preis erhältlich. Darüber hinaus täuschten die Angeklagten ihre Patienten mit der unrichtigen Behauptung, die Wirksamkeit von Galavit sei aufgrund von in Russland durchgeführten Studien wissenschaftlich belegt.
Tags:Aktuelle Meldungen, Berufsrecht der Ärzte, Betrug, BGH, BGH, Forschung, Lehre, Studium, Heilmittel, Krankenhaus & Recht, Strafrecht, Strafrecht & Medizin, Werbung
BGH: Zahnarzt-Werbung bei sachlichen Informationen auf Internetseite und einem Gewinnspiel (MacDent)
BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 222/06 – OLG Schleswig, LG Kiel – Red. Leitsätze:
- Den Bestimmungen in den freiberuflichen Berufsordnungen, die sich ausdrücklich mit der Zulässigkeit der Werbung befassen, kommt eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zu.
- Die Auffassung des Berufungsgerichts, die beanstandete Werbemaßnahme der Beklagten enthalte keine interessengerechte und sachangemessene Information für potentielle Patienten und verstoße daher gegen das Werbeverbot für Zahnärzte, beachtet jedoch nicht die Grenzen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 12 Abs. 1 GG für ein berufsrechtliches Werbeverbot bestehen.
- Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts fehlt es an der Vermittlung sachlicher Informationen nicht bereits deshalb, weil in der beanstandeten Werbemaßnahme die Tätigkeit der Beklagten nur schlagwortartig umrissen und für weitere Informationen auf die angegebene Internetadresse verwiesen wird.
- Die Darstellung der Grundzüge des Konzepts in einprägsamer und leicht verständlicher Form (”Die sieben Brücken der Qualitätssicherung”) im Rahmen der Aufforderung zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ist grundsätzlich geeignet, das Interesse von Patienten an dem Unternehmenskonzept der Beklagten sowie an weiteren – über die angegebene Internetadresse verfügbaren – Informationen zu wecken.
