Archiv für die Kategorie „Arzt & Haftung“
BAG: Ausschlussfrist für Freistellung von der Arzthaftung sind zu beachten
BAG, Urteil vom 25. Juni 2009 – 8 AZR 236/08 – Der Anspruch des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber im Innenverhältnis von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt zu werden, wird jedenfalls dann fällig, wenn der Arbeitnehmer im Außenverhältnis die Rechtsverteidigung gegen eine Verurteilung zum Schadensersatz einstellt. Der Kläger ist bei der Beklagten als leitender Arzt der Frauenklinik angestellt. Aufgrund eines Fehlers bei der Entbindung kam es im Januar 1997 zur Geburt eines schwerstbehinderten Kindes. Die Mutter des Kindes nahm daraufhin ab Mitte 1999 den Krankenhausträger, eine weitere Ärztin und den Kläger vor den Zivilgerichten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.
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Lebendspende – BLÄK-Merkblatt zur versicherungsrechtlichen Absicherung des Spenders eines Lebendorgans
München, 05.06.2009 – „Spender eines Lebendorgans helfen einem anderen Menschen, gehen aber gleichzeitig auch ein gesundheitliches Risiko ein, über das sie von ihren behandelnden Ärzten aufgeklärt werden müssen”, sagt Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Anlässlich des Tags der Organspende am 6. Juni hat die BLÄK unter Mitwirken des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) ein umfangreiches Merkblatt herausgebracht, das potentielle Lebendspender, Angehörige und Interessierte darüber informiert, inwieweit dieses gesundheitliche Risiko versicherungsrechtlich abgesichert ist, beziehungsweise inwieweit durch die Lebendspende entstandenen Kosten ersetzt werden.
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AG München: Ein kürzeres Bein nach Hüft-OP – kein Behandlungsfehler!
Urteil des AG München vom 23.9.08, AZ 154C 24159/04 – Bei einer Hüftgelenkoperation kann es zu einer Beinlängendifferenz von 1 bis 1,5 cm kommen. Ein Behandlungsfehler liegt dann nicht vor, insbesondere wenn während der Operation eine Beinlängenkontrolle erfolgte. Der spätere Beklagte wurde im November 2003 am rechten Hüftgelenk operiert. Dafür wurden ihm vom operierenden Arzt 2.845,49 Euro in Rechnung gestellt. Der Patient bezahlte allerdings nicht. Schließlich sei nach der Operation sein rechtes Bein 1,5 cm kürzer als das linke. Die Operation sei daher nicht kunstgerecht ausgeführt.
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BGH: Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetrugs in Millionenhöhe
Das Landgericht Düsseldorf hat einen nicht als Kassenarzt zugelassenen Zahnarzt, der über einen Kassenzahnarzt als Strohmann Leistungsanträge bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein abgerechnet und insgesamt 1,26 Millionen DM erstattet bekommen hatte, wegen Betruges und versuchten Betruges zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im wesentlichen bestätigt.
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BGH: Unterhaltsschaden bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation
Der u.a. für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über die Klage eines Ehepaares gegen die eine Schwangerschaft der Ehefrau betreuende Frauenärztin auf Schadensersatz zu entscheiden. Die Eheleute begehrten die Feststellung, dass die beklagte Ärztin ihnen zum Ersatz des Unterhalts für ihr Kind verpflichtet sei, das mit schweren Fehlbildungen der Extremitäten geboren worden war. [...] Die Kläger warfen der Ärztin vor, die Fehlbildungen während der Schwangerschaft pflichtwidrig nicht erkannt zu haben, und machten geltend, die Mutter hätte sich bei Kenntnis der schweren Behinderung für einen rechtlich zulässigen Schwangerschaftsabbruch entschieden. [...]
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BGH: Minderungspflicht nach § 6a GOÄ bei Leistungen externer Ärzte für Krankenhauspatienten
Leitsatz: Nach § 6a der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind die nach der Gebührenordnung berechneten Gebühren bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären privatärztlichen Leistungen um 25 v.H. zu mindern. Handelt es sich um Leistungen von Belegärzten oder niedergelassenen anderen Ärzten, beträgt der Minderungssatz 15 v.H.
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