Archiv für die Kategorie „Arzt & Haftung“

BGH: Chefarzt-Revision verworfen (Vorwurf der Bestechlichkeit und Betrug in Allgemein- und Transplantationschirurgie)

, Beschluss vom 13. Juli 2011 – 1 StR 692/10 – Der hat mit diesem Beschluss eine Aufatmen bei Patenten und in der Ärzteschaft verursacht und weitere Rechtssicherhiet für den Bereich Spenden bewirkt: Es ging um nicht weniger als den Druck durch eine bzw. Behandlung im Bereich Allgemein- und Transplantationschirurgie erkaufen zu müssen. Zuvor hatte das Landgericht Essen den Angeklagten wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB)* in 30 Fällen, in drei Fällen in Tateinheit mit (§ 240 StGB) verurteilt. Die Revision hat der des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.

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LG München I: Krankenhaus haftet für Sprung aus dem Fenster

Landgerichts I, Urteil vom 02.09.2009, Az. 9 O 23635/06 (nicht rechtskräftig)

Verstößt ein Klinikum für Psychiatrie gegen Sorgfaltspflichten gegenüber einer seit Jahren an einer Psychose leidenden Patientin, wenn diese ohne Überwachung in einem Zimmer mit ungesichertem Fenster untergebracht wird? Diese Frage hat die für Arzthaftung zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts I mit einem heute verkündeten Urteil zugunsten einer Krankenkasse entschieden, die von dem die Rückerstattung erbrachter Versicherungsleistungen verlangt hatte.

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VG Mainz: Schönheits-OP – Geldbuße wegen Pflichtverstoß

VG Mainz, Az. BG-H 1/09.MZ – Weil er im Zusammenhang mit einer mit Komplikationen verbundenen Schönheitsoperation seine und seine Pflicht zur Dokumentation der verletzt hat, hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe) einem aus der Pfalz einen Verweis erteilt und ihm eine Geldbuße in Höhe von 10.000,– € auferlegt.
Der führte bei einem Patienten ambulant eine Liposuktion (Fettabsaugung) der Bauchdecke durch. Am Operationstag legte er dem Mann die Operationseinwilligung zur Unterschrift vor, in der verschiedene Komplikationsmöglichkeiten genannt waren; eine Aufklärung über mögliche Durchblutungsstörungen der Haut oder Hautnekrosen nahm er nicht vor. Postoperativ verfärbte sich die Bauchdecke des Patienten teilweise dunkel. Der Mann musste einen Monat lang stationär behandelt und dabei viermal operiert werden, mit entsprechender Entfernung der nekrotischen Bauchwand.

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LG Berlin: Freispruch eines Arztes (Vergehen gegen Embryonenschutzgesetz)

Eine große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat einen in Berlin ansässigen heute vom Vorwurf des Vergehens gegen §§ 1 Abs. 1Nr. 2, 2 Abs. 1 Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Der Angeklagte ist Frauenarzt in Berlin und betreibt eine „Kinderwunschpraxis“. Die in den angeklagten drei Fällen betroffenen drei Patientinnen des Angeklagten litten aufgrund von Erbkrankheiten an einem deutlich erhöhten Risiko genetischer Defekte an befruchteten Eizellen. Nach den Feststellungen der Kammer hatte der Angeklagte in der Zeit von Dezember 2005 bis Mai 2006 aufgrund entsprechender Behandlungsverträge insgesamt acht extrakorporal befruchtete Eizellen der betroffenen drei Patientinnen, die jeweils eine Vorkernbildung aufwiesen, in die Embryokultur übernommen. Im Anschluss habe er im sog. Blastozystenstadium präimplantationsdiagnostische Untersuchungen vorgenommen, im Rahmen derer er gravierende genetische Defekte an insgesamt vier Eizellen feststellte. Nachdem er seine Patientinnen über das Untersuchungsergebnis informiert hatte, lehnten diese die Überführung der genetisch auffälligen Embryonen in die Gebärmutter ab. Diese seien daraufhin nicht weiter bebrütet worden, abgestorben und letztlich verworfen worden.

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LG München I: Schmerzensgeld für Pflegemangel – mangelnde Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus

Landgericht I, Urteil vom 14.01.2009, Aktenzeichen: 9 O 10239/04; nicht rechtskräftig – 15.000,00 € Schmerzensgeld – zu dieser Zahlung verurteilte heute die für zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts I die Stadt als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Grund: Zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder .

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BAG: Ausschlussfrist für Freistellung von der Arzthaftung sind zu beachten

, Urteil vom 25. Juni 2009 – 8 AZR 236/08 – Der Anspruch des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber im Innenverhältnis von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt zu werden, wird jedenfalls dann fällig, wenn der Arbeitnehmer im Außenverhältnis die Rechtsverteidigung gegen eine Verurteilung zum einstellt. Der Kläger ist bei der Beklagten als leitender der Frauenklinik angestellt. Aufgrund eines Fehlers bei der Entbindung kam es im Januar 1997 zur Geburt eines schwerstbehinderten Kindes. Die Mutter des Kindes nahm daraufhin ab Mitte 1999 den Krankenhausträger, eine weitere Ärztin und den Kläger vor den Zivilgerichten auf und Schmerzensgeld in Anspruch.

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