Archiv für die Kategorie „Arztrecht“
LArbG Düsseldorf: Keine Kündigung für Chefarzt in kichlichem Krankenhaus bei zweiter Ehe
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre.
Der Kläger und seine erste Ehefrau lebten seit dem Jahre 2005 getrennt. Nachdem diese erste Ehe im März 2008 weltlich geschieden worden war, schloss der Kläger im August 2008 standesamtlich seine zweite Ehe. Anfang 2009 leitete er betreffend die erste Ehe ein kirchliches, derzeit noch nicht abgeschlossenes Annulierungsverfahren ein. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben.
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EU-Richtlinie Qualität und Sicherheit Transplantations-Organe verabschiedet
Am 29.06.2010 wurde im Ministerrat in Brüssel die EU-Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe verabschiedet. Mit dieser Richtlinie wird ein EU-weiter, einheitlicher Mindeststandard für die Spende und Charakterisierung sowie den Transport von Organen geschaffen.
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EU-Gesundheitsministerrat in Luxemburg – Durchbruch bei Patientenrechte-Richtlinie
[BMG] Auf der Sitzung des EPSCO-Rat (Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) am 08.06.2010 in Brüssel konnten die EU-Gesundheitsministerinnen und -minister eine politische Einigung über den Richtlinienvorschlag zur Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erzielen.
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BAG: Oberärztin/Oberarzt – neue Eingruppierungsregeln
BAG, Urteile vom 9. Dezember 2009, u.a. – 4 AZR 841/08 – Der Senat hat über sieben Eingruppierungsklagen entschieden, in denen es um die Eingruppierung als Oberärztin/Oberarzt ging. Sie waren teilweise erfolgreich, wurden aber überwiegend abgewiesen. Dabei hatte der Senat Gelegenheit, die neuen Tarifbestimmungen zu den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen auszulegen.
Im Jahre 2006 sind die Tarifverträge zwischen dem Marburger Bund einerseits und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) andererseits in Kraft getreten. Sie sehen erstmals eine eigenständige Entgeltgruppe für Oberärzte vor, deren Vergütung um bis zu 1.300,00 Euro und damit deutlich über derjenigen für Fachärzte liegt.
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BAG: Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst im Krankenhaus
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2009, Az. 6 AZR 624/08 – Leisten Beschäftigte in einem Krankenhaus eines kommunalen Arbeitgebers Bereitschaftsdienst, steht ihnen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) Bereitschaftsdienstentgelt zu. Anstelle der Auszahlung dieses Entgelts kann der Bereitschaftsdienst bei Ärztinnen und Ärzten bis zum Ende des dritten Kalendermonats durch entsprechende Freizeit abgegolten werden. Bei anderen Beschäftigten ist die Abgeltung nach der tariflichen Regelung nur zulässig, wenn ein Freizeitausgleich zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes erforderlich oder in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt ist oder der Beschäftigte dem Freizeitausgleich zustimmt.
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LG München I: Krankenhaus haftet für Sprung aus dem Fenster
Landgerichts München I, Urteil vom 02.09.2009, Az. 9 O 23635/06 (nicht rechtskräftig)
Verstößt ein Klinikum für Psychiatrie gegen Sorgfaltspflichten gegenüber einer seit Jahren an einer Psychose leidenden Patientin, wenn diese ohne Überwachung in einem Zimmer mit ungesichertem Fenster untergebracht wird? Diese Frage hat die für Arzthaftung zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I mit einem heute verkündeten Urteil zugunsten einer Krankenkasse entschieden, die von dem Krankenhaus die Rückerstattung erbrachter Versicherungsleistungen verlangt hatte.
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