Archiv für die Kategorie „Arzneimittel / Medizinprodukte“
BKartA: Abgesprochene Preiserhöhung bei Arzneimitteln nach Bonusantrag rückgängig gemacht
PM Bundeskartellamtes, 07.05.2009 – Die Firma Grünenthal GmbH hatte im Herbst 2008 eine Preisabsprache mit der Infectopharm GmbH im Rahmen eines sogenannten Bonusantrags beim Bundeskartellamt angezeigt und durch umfassende Angaben zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen. Das Bundeskartellamt konnte daraufhin die zwischen den beiden Arzneimittelherstellern im Bereich der Colistin-haltigen Antibiotika abgesprochenen Preiserhöhungen abstellen und eine Preisreduktion bei den betroffenen Präparaten durchsetzen. Die bereits entstandenen Mehrkosten werden den Krankenkassen zurückgezahlt.
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BVerwG: Versandhandel mit Arzneimitteln durch Apotheken unzulässig
BVerwG 3 C 32.99 – Urteil vom 19. Oktober 2000 – Seit einigen Jahren betreiben bestimmte Apotheken einen teilweise bundesweiten Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimittel – insbesondere mit Impfstoffen – für Arztpraxen, arbeitsmedizinische Dienste, Technische Überwachungsvereine, Justizvollzugsanstalten und weitere Einrichtungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat – in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – entschieden, dass dieser Vertriebsweg § 43 des Arzneimittelgesetzes widerspricht. Im Streitfall hatte die zuständige Gesundheitsbehörde einen Apotheker, der auf telefonische und schriftliche Bestellung Einrichtungen in ganz Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus beliefert, durch Ordnungsverfügung den Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel im Wege des Versandes oder mittels Zustellung durch Boten untersagt.
Tags:Apotheken, Apothekenrecht, Arzneimittel, Arzneimittel / Medizinprodukte, Ärzte, BVerwG, Sonstige, Versand
BSozG: Versorgungsschutz auch bei Teilnahme an Impfstudie möglich
BSozG, Az: B 9 VJ 1/08 R – Wer durch eine Schutz – Impfung, die von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach dem Infektionsschutzgesetz wegen der Folgen dieses Impfschadens Versorgung nach den Grundsätzen der Kriegsopferversorgung.
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 23.4.2009 an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass der öffentlichen Impfempfehlung ein von der zuständigen Behörde verursachter Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichsteht. Darüber hinaus hat er Kriterien herausgearbeitet, nach denen eine derartige “Rechtsscheinshaftung” des Staates in Betracht kommt, wenn der Impfling an einer Impfstudie teilgenommen hat. Eine Impf – Studie dient der klinischen Prüfung von Impfstoffen, die noch nicht zugelassen sind. Solche Impfungen sind nicht öffentlich empfohlen.
LSG NRW: Weg frei für AOK-Rabattverträge mit Einsparvolumen von 1,1 Milliarden Euro
Essen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat am 26. März 2009 die sofortige Beschwerde eines Pharmaunternehmens gegen die bundesweite Ausschreibung von Rabattverträgen der Allgemeinen Ortskrankenkassen für Medikamentenwirkstoffe (Generika) zurückgewiesen. Damit können die Allgemeinen Ortskrankenkassen ab dem 1. Juni 2009 bei der Versorgung ihrer Versicherten mit Arzneimitteln voraussichtlich insgesamt 1,1 Milliarden Euro einsparen.
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BGH: Festbetragsregelung dem EuGH vorgelegt
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes ( BGH )hat beschlossen, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ) zur Vereinbarkeit der deutschen Festbetragsregelung mit dem Europäischen Kartellrecht einzuholen. Die Frage stellt sich in zwei beim Bundesgerichtshof anhängigen Verfahren, in denen zwei Unternehmen der pharmazeutischen Industrie die Spitzenverbände der Kranken- und Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung wegen solcher Festsetzungen auf Unterlassung und Schadensersatz mit der Begründung in Anspruch nehmen, diese führten zu einem kartellrechtswidrigen Eingriff in ihre Preisgestaltungsfreiheit.
Tags:Arzneimittel / Medizinprodukte, BGH, Festbetrag, Krankenversicherung, Zuzahlung
BGH: Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung zu Schul- und Alternativmedizin
Prozessverlauf: Der klagende Verbraucherschutzverein verlangt von zwei Krankenversicherern, die Verwendung folgender Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung zu unterlassen:
- “Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.”
