BMG: Neuordnung des Arzneimittelmarktes – mehr Wettbewerb und mehr Transparenz für Versicherte

Das Bundeskabinett hat am 29.06.2010 in Berlin den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beschlossen. Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler sieht Deregulierungen vor und neue nachhaltige, langfristig wirksame Strukturveränderungen im gesamten Arzneimittelmarkt.

Dazu sagt Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: “Mit dem Gesetzentwurf haben wir grundlegende strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt auf den Weg gebracht und gleichzeitig die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschafft. Die pharmazeutische Industrie muss künftig den Nutzen für alle neuen nachweisen und den Erstattungspreis mit der gesetzlichen vereinbaren. Wir entlasten Ärzte von bürokratischen Regelungen, wir schaffen für die Versicherten und wir sorgen für einen fairen .”

Kernpunkt ist die Verpflichtung der Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für neue nachzuweisen und innerhalb eines Jahres den Preis des Arzneimittels mit der gesetzlichen zu vereinbaren. Kommt keine Einigung zu Stande, entscheidet eine zentrale Schiedsstelle mit Wirkung ab dem 13. Monat nach Markteinführung über den Arzneimittelpreis. Für ohne Zusatznutzen wird die Erstattungshöhe begrenzt auf den Preis vergleichbarer Medikamente.

Daneben wird der unübersichtliche Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen dereguliert. Die bürokratische Bonus-Malus-Regelung und die Zweitmeinungsregelung werden aufgehoben. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden verschlankt. Damit werden Ärzte in ihrer täglichen Arbeit entlastet. Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt.

Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche (Generika) werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Patienten erhalten wieder mehr Wahlfreiheit im Rahmen des Aut-idem-Austausches und dürfen ihr gewohntes behalten, wenn sie dafür zunächst in Vorleistung gehen. Sie können so auch nicht rabattierte auswählen. Das fördert die Zufriedenheit und damit auch die Compliance. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelinstrumente auf den Prüfstand gestellt.

Der Großhandel erhält zukünftig eine leistungsgerechte Vergütung auf der Basis eines preisunabhängigen Fixzuschlags und eines prozentualen Zuschlags.

Das Arzneimittelgesetz wird geändert und mehr für die Bürger geschaffen. Pharmazeutische Unternehmer werden verpflichtet, Berichte über alle Ergebnisse konfirmatorischer klinischer Prüfungen zu veröffentlichen.

Für langfristig mehr und mehr Information der Bürger sorgt auch die feste Etablierung der unabhängigen Patientenberatung. Sie unterstützt nachhaltig die Patientinnen und Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.

Regelungen, die die Ausübung des Versandhandels durch sogenannte Pick-up-Stellen untersagen, konnten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aufgenommen werden.

29. Juni 2010 – Pressemitteilung

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