EU-Richtlinie Qualität und Sicherheit Transplantations-Organe verabschiedet

Am 29.06.2010 wurde im Ministerrat in Brüssel die EU-Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur bestimmte menschliche Organe verabschiedet. Mit dieser Richtlinie wird ein EU-weiter, einheitlicher Mindeststandard für die Spende und Charakterisierung sowie den Transport von Organen geschaffen.

Bundesminister Dr. Philipp Rösler: „Die Verabschiedung der Organ-Richtlinie ist für die vielen Patientinnen und Patienten in der EU, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, eine sehr gute Nachricht! Ein gemeinschaftsweit geltendes Qualitäts- und Sicherheitsniveau wird den Austausch von Organen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Dies ist eine wichtige

Möglichkeit, die Zahl der verfügbaren Organe in der EU zu erhöhen.“ Der Organaustausch zwischen Ländern in der EU ist heute bereits gängige Praxis, zum Beispiel über den Vermittlungsverbund Eurotransplant, dem auch Deutschland angehört.

Für die Umsetzung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards räumt die Richtlinie den Mitgliedstaaten ausreichend Flexibilität ein. Dies war für Deutschland ein wichtiges Anliegen. Die Richtlinie trägt den Besonderheiten des deutschen Gesundheitssystems hinreichend Rechnung.

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht beträgt zwei Jahre.

Weitere Informationen unter: EU-Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards Transplantations-Organe

29. Juni 2010 – Pressemitteilung des BMG

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