Archiv für 1. Juli 2009
VG Oldenburg: Borromäus-Hospital unterliegt im Streit um Krankenhausfinanzierung
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 27. Februar 2009 (Az.: 7 A 1606/07) eine Klage der Borromäus – Hospital gGmbH gegen den Landkreis Leer abgewiesen. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Scheitern von Fusions und Kooperationsgesprächen zwischen dem Kreiskrankenhaus Leer und dem Borromäus – Hospital beschloss der Kreistag des Landkreises Leer am 16. Dezember 2003, die Verwaltung zu beauftragen, die Sanierung und Erweiterung des Kreiskrankenhauses Leer durchzuführen. Das Gesamtinvestitionsvolumen sollte voraussichtlich 16 Mio. Euro betragen. Das Kreiskrankenhaus sollte zu diesem Zweck Kredite in Höhe von 10 Mio. Euro aufnehmen. Der Schuldendienst sollte durch den Landkreis realisiert werden. Die Vorsitzende des Kuratoriums des Borromäus – Hospitals in Leer kündigte wenige Tage nach dem Beschluss des Kreistages an, man prüfe eine Klage wegen Verstoßes des Kreistagsbeschlusses gegen EU Recht, weil der Landkreis Leer mit dem Beschluss sein Kreiskrankenhaus wettbewerbswidrig und unzulässig zu Lasten des Borromäus – Hospitals modernisiere.
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