Lebendspende – BLÄK-Merkblatt zur versicherungsrechtlichen Absicherung des Spenders eines Lebendorgans

München, 05.06.2009 – „Spender eines Lebendorgans helfen einem anderen Menschen, gehen aber gleichzeitig auch ein gesundheitliches Risiko ein, über das sie von ihren behandelnden Ärzten aufgeklärt werden müssen”, sagt Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (). Anlässlich des Tags der am 6. Juni hat die unter Mitwirken des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) ein umfangreiches Merkblatt herausgebracht, das potentielle Lebendspender, Angehörige und Interessierte darüber informiert, inwieweit dieses gesundheitliche Risiko versicherungsrechtlich abgesichert ist, beziehungsweise inwieweit durch die Lebendspende entstandenen Kosten ersetzt werden.

So geht es etwa um die Frage, welche Kosten können bei einer Lebendspende anfallen, um Reisekosten und Verdienstausfall sowie um die finanziellen Folgen bei während und/oder nach der Organentnahme. Das Faltblatt gibt Aufschluss darüber, wer bei auftretenden für die entstehenden Kosten aufkommt, sei es bei Heilbehandlungen, beruflichen und sozialen Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztengeld für die Dauer der Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit oder Hinterbliebenenrente.

„In Bayern werden jährlich insgesamt etwa hundert Lebendspenden an den sechs bayerischen Transplantationszentren durchgeführt, die jeweils einer gutachterlichen Stellungnahme durch eine der sechs Kommissionen zur ‚Prüfung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende‘ bedürfen”, so -Präsident Dr. H. Hellmut Koch weiter. Wie in den vergangenen Jahren auch waren mit 67 Prozent deutlich mehr Frauen bereit, ein Organ zu spenden als Männer. Gleichzeitig sollten deutlich mehr Männer (72 Prozent) eine Lebendspende erhalten. Die meisten Lebendspenden werden zwischen Eheleuten geplant, gefolgt von geplanten Organtrans-plantationen zwischen Eltern und Kindern.

Das Merkblatt zur versicherungsrechtlichen Absicherung des Spenders eines Lebendorgans als PDF gibt es auf der Homepage der unter www.blaek.de (Patienteninfo/Gutachterstelle) zum Herunterladen.

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