ULD: Hausarztzentrierte Versorgung ohne Absenkung des Datenschutzes!
Nach den §§ 73b, 73c Sozialgesetzbuch V können Hausarzt-Gemeinschaften Verträge mit Krankenkassen über die Sicherstellung einer hausarztzentrierten bzw. einer besonderen ambulanten Versorgung unter Vereinbarung einer besonderen Vergütung schließen. Von dieser Möglichkeit wurde bisher in Bayern und in Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Dabei verabreden die Gemeinschaften auch, die patientenbezogene Abrechnung unter Zuhilfenahme privater Firmen selbst mit den Krankenkassen vorzunehmen; die im bisherigen gesetzlichen System vorgesehenen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden nicht mehr einbezogen. Anlässlich der 9. Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins warnt der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein vor einer solchen „Privatisierung” der Datenverarbeitung und dem damit verbundenen Verlust an Datenschutz:
Die Übertragung der Abrechnung von hausärztlichen Behandlungen ist wegen der Sensibilität der damit verbundenen Datenverarbeitung per Gesetz den KVen übertragen. Eine Übernahme dieser Aufgabe durch privatrechtliche Arztverbände und Dienstleister hat zur Folge, dass der Schutz des Sozial- und des Patientengeheimnisses rechtlich wie technisch nicht mehr sichergestellt ist. Eine solche Absenkung des Datenschutzes ist gesetzlich nicht erlaubt, verstößt gegen die vom Grundgesetz normierte staatliche Schutzpflicht gegenüber den Patientinnen und Patienten und ist unzulässig. Auch eine formell eingeholte Einwilligung der Patienten kann hieran nichts ändern. Dies wurde jüngst vom Bundessozialgericht bestätigt. Soweit Hausarzt-Gemeinschaften sich von ihren Ärzten Abrechnungsdaten beschaffen, veranlassen sie diese zu einem Bruch ihrer Schweigepflicht. Diese Praxis muss umgehend eingestellt werden; bei künftigen Verträgen zwischen Hausärzten und Kassen muss sichergestellt werden, dass das Sozial- und das Patientengeheimnis gewahrt bleiben, z.B. durch die Einschaltung der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Eine beispielhafte Darstellung der rechtlichen, technischen und sich ergebenden praktischen Probleme kann im Internet abgerufen werden unter
Der von Thilo Weichert gehaltene Vortrag findet sich im Internet unter
PM 24.04.2009 des Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, (ULD) Kiel
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