LArbG Düsseldorf: Keine Kündigung für Chefarzt in kichlichem Krankenhaus bei zweiter Ehe
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre.
Der Kläger und seine erste Ehefrau lebten seit dem Jahre 2005 getrennt. Nachdem diese erste Ehe im März 2008 weltlich geschieden worden war, schloss der Kläger im August 2008 standesamtlich seine zweite Ehe. Anfang 2009 leitete er betreffend die erste Ehe ein kirchliches, derzeit noch nicht abgeschlossenes Annulierungsverfahren ein. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben.
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BVerwG: Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals
BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2010, Az. 3 C 30.09 und 3 C 31.09 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in zwei Klageverfahren selbständiger Apotheker aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Abgabe von Arzneimitteln mittels sog. Apothekenterminals im Wesentlichen für unzulässig erklärt. Mit diesen außen an den Apotheken angebrachten Geräten werden Apothekenwaren einschließlich apotheken- und rezeptpflichtiger Medikamente durch einen Automaten abgegeben, wobei die Kunden über Videotelefon in Kontakt zu einem Apotheker treten. Dieser berät die Kunden, kontrolliert bei einer Abgabe auf Verschreibung das eingescannte Rezept via Bildschirm und gibt das gewünschte Arzneimittel frei. Für die Bedienung der Geräte außerhalb der Öffnungszeiten der Apotheken haben die Kläger jeweils Serviceverträge mit einer GmbH geschlossen, die die Arzneimittelabgabe mit angestellten Apothekern über ein Servicecenter organisiert, mit dem die Terminals per Internet verbunden sind. Die Vorinstanzen haben den Einsatz dieser Terminals teils insgesamt, teils nur bei Arzneimitteln, die auf Verschreibung abgegeben werden, als unzulässig angesehen.
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BMG: Neuordnung des Arzneimittelmarktes – mehr Wettbewerb und mehr Transparenz für Versicherte
Das Bundeskabinett hat am 29.06.2010 in Berlin den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beschlossen. Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler sieht Deregulierungen vor und neue nachhaltige, langfristig wirksame Strukturveränderungen im gesamten Arzneimittelmarkt.
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EU-Richtlinie Qualität und Sicherheit Transplantations-Organe verabschiedet
Am 29.06.2010 wurde im Ministerrat in Brüssel die EU-Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe verabschiedet. Mit dieser Richtlinie wird ein EU-weiter, einheitlicher Mindeststandard für die Spende und Charakterisierung sowie den Transport von Organen geschaffen.
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EU-Gesundheitsministerrat in Luxemburg – Durchbruch bei Patientenrechte-Richtlinie
[BMG] Auf der Sitzung des EPSCO-Rat (Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) am 08.06.2010 in Brüssel konnten die EU-Gesundheitsministerinnen und -minister eine politische Einigung über den Richtlinienvorschlag zur Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erzielen.
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BSozG: Beschränkte Kostenerstattung einer Krankenkasse – drittmalige Versorgung mit Spender-Herzklappe in London
Bundessozialgericht, Az.: B 1 KR 14/09 R – A. ./. Techniker Krankenkasse – Dem 1939 geborenen, in Deutschland lebenden und bei der beklagten Ersatzkasse versicherten Kläger wurde 1982 und 1992 in einer Klinik in London jeweils eine bioprothetische Aortenklappe (Transplantate verstorbener Organspender) eingesetzt. Die Kosten dafür trug die Beklagte in vollem Umfang. Im September 2005 bedurfte der Kläger erneut einer Herzklappenversorgung und beantragte die Kostenübernahme auch für diese risikobehaftete Operation. Die Beklagte übernahm die Kosten “anteilig im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ohne präjudizierende Wirkung” beschränkt auf die Sätze in einem vergleichbaren deutschen Vertragskrankenhaus.
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